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SAG-Vertragserstellung und Beantragung der SAG-Pauschale bis 31.10.2024
(09.09.2024)
Mit Beginn des neuen Schuljahres können die SAG-Verträge zwischen Schulen und Vereinen abgeschlossen werden. Die Beantragung der SAG-Pauschalen muss bis zum 31.10.2024 erfolgt sein. Für SAGs Schwimmen und Rettungsschwimmen an Grundschulen erhalten die Vereine die doppelte SAG-Pauschale.
Über die Internetseite www.sportnach1.de gelangt man nach vorherigem Login zum Online-Meldeportal mit folgenden Funktionen:
• Vertragserstellung für neue Sportarbeitsgemeinschaften (Neuvertrag).
• Vertrag für weitergeführte Sportarbeitsgemeinschaften (Folgevertrag).
Bitte beachten: Um einen Folgevertrag für das Schuljahr 2024/2025 abschließen zu können, benötigen Sie die SAG-Vertragsnummer des Schuljahres 2023/2024.
• Antrag auf Auszahlung der SAG-Pauschale (Stichtag: 31.10.2024).
• Sonderaktionenanträge (ab 10.09.2024)
• Stützpunktantrag (Stichtag: 15.02.2025)
Verdopplung der SAG-Pauschalen für SAGs Schwimmen und Rettungsschwimmen an Grundschulen
Nach Abschluss des SAG-Vertrags kann für die Durchführung einer SAG ein zusätzlicher, pauschalierter staatlicher Zuschuss zur Vereinspauschale, eine sog. SAG-Pauschale, seitens des Sportvereins beantragt werden. Für SAGs Schwimmen und Rettungsschwimmen an Grundschulen erhalten die Vereine die doppelte SAG-Pauschale.
Für die Berechnung der Pauschale werden zwei Förderkategorien gebildet:
- Kategorie 1 (mit Faktor 1): 35–38 Schuljahresstunden (1 Stunde insg. 45 Minuten / Schulwoche)
- Kategorie 2 (mit Faktor 2): 70–76 Schuljahresstunden (2 Stunden insg. 90 Minuten / Schulwoche)
Rückfragen beantwortet gerne das für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Verein zuständige Referat am Bayerischen Landesamt für Schule:
Ihr Ansprechpartner: Achim Engelking
Referatsleitung 5.1 Sport nach 1
Telefon: 09831 5166 510
Email: Achim.Engelking@las.bayern.de