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Kurzinfo für Vereine
Vereine und Schulen haben inzwischen die Möglichkeit, in 81 Sportarten eine Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) einzurichten. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Übungsleiter mit der Qualifikation für die entsprechende Sportart (zur Übersicht)
- Volljährigkeit: Übungsleiter dürfen im schulischen Bereich erst ab Volljährigkeit verantwortlich eingesetzt werden.
- Mindestschülerzahl: 10
- Mindestumfang: 1 Wochenstunde (in der Regel werden 2 Schulstunden pro Woche angeboten)
Sportarbeitsgemeinschaften können während des ganzen Schuljahres eingerichtet werden, die Bezuschussung ist an den Stichtag 31. Oktober gebunden. Die Antragstellung erfolgt online.
SAG-Verträge enden immer am Schuljahresende und müssen bei Fortsetzung zu Beginn des neuen Schuljahres als „Folgevertrag“ eingegeben werden.
Vorteile für die Vereine:
- Mitgliedergewinnung
- Kooperationsmöglichkeit mit Schulen
- Schüler können über das "Schnupperangebot" neue / andere Sportarten kennenlernen
- Die Schüler sind schülerunfallversichert; eine Mitgliedschaft im Verein ist daher zunächst nicht zwingend, sollte allerdings langfristig angestrebt werden.
In der "Kurzinformation für Vereine" sind alle wesentlichen Punkte zusammengefasst.