3.3 Kreisschulobleute Öffentlichkeitsarbeit

In den Arbeitskreisen „Sport in Schule und Verein“ unterstützen Kreisschulobleute Öffentlichkeitsarbeit den weiteren Ausbau des Sport-nach-1-Modells sowie die Arbeit der Schulsportwettbewerbe.

Zu den Aufgaben zählen insbesondere:

  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die Schulsportwettbewerbe und für Sport-nach-1
  • Zusammenarbeit mit den Koordinatoren Sport-nach-1
  • Steigerung des Bekanntheitsgrades von Sport-nach-1

Pauschalentschädigung für Kreisschulobleute
Für die Kreisschulobleute Öffentlichkeitsarbeit kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Antrag ohne Rechtspflicht eine staatliche Pauschalentschädigung von 35,– € ausbezahlt werden. Diese kann über die jeweiligen Arbeitskreisgeschäftsführerinnen und -geschäftsführer bis zum 31.07. eines jeden Jahres abgerechnet werden.

Darüber hinaus können zur Unterstützung des Sport-nach-1- Modells auch Schul- und Vereinsbeauftragte tätig sein.