3.3 Kreisschulobleute Öffentlichkeitsarbeit
In den Arbeitskreisen „Sport in Schule und Verein“ unterstützen Kreisschulobleute Öffentlichkeitsarbeit den weiteren Ausbau des Sport-nach-1-Modells sowie die Arbeit der Schulsportwettbewerbe.
Zu den Aufgaben zählen insbesondere:
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die Schulsportwettbewerbe und für Sport-nach-1
- Zusammenarbeit mit den Koordinatoren Sport-nach-1
- Steigerung des Bekanntheitsgrades von Sport-nach-1
Pauschalentschädigung für Kreisschulobleute
Für die Kreisschulobleute Öffentlichkeitsarbeit kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Antrag ohne Rechtspflicht eine staatliche Pauschalentschädigung von 35,– € ausbezahlt werden. Diese kann über die jeweiligen Arbeitskreisgeschäftsführerinnen und -geschäftsführer bis zum 31.07. eines jeden Jahres abgerechnet werden.
Darüber hinaus können zur Unterstützung des Sport-nach-1- Modells auch Schul- und Vereinsbeauftragte tätig sein.