2.2.3 Staatliche Förderung eines Stützpunkts

Schule
Anerkannte staatliche Stützpunktschulen können für die Erteilung des Differenzierten Sportunterrichts in der jeweiligen Stützpunktsportart vom Staatsministerium einen Budgetzuschlag erhalten. Die Bemessung dieser zusätzlichen Stunden erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter Berücksichtigung u.a. der durchschnittlichen Anzahl der Sportstunden einer Schülerin/eines Schülers in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 gem. ASD (ehemals Sportindex). Der zugehörige Unterricht ist in ASV in der Liste „Besonderer Unterricht“ einzutragen sowie im Bereich mit „Stützpunktsportart“ (Kürzel ST) zu kennzeichnen. An den Realschulen und Gymnasien soll als Unterrichtsart „Wahlunterricht“ (Kürzel w), an den Mittelschulen „Arbeitsgemeinschaft“ (Kürzel a) gewählt werden. Für den Sportunterricht in der Stützpunktsportart sind ausschließlich die Unterrichtsfächer „Diff. Sportunterricht (w)“ (Kürzel smw), „Diff. Sportunterricht (m)“ (Kürzel smd) oder „Diff. Sportunterricht (mw)“ (Kürzel skd) zu verwenden; diese Eintragung gilt als Verwendungsnachweis und wird bei der Berechnung der „durchschnittlichen Anzahl der Sportstunden eines Schülers je Woche“ berücksichtigt.
An den Mittelschulen ist zudem Folgendes zu beachten: Wenn die Schule ein Zusatzbudget für die Stützpunktschule erhalten hat, ist zusätzlich das Abweichungsmerkmal „Stützpunktschule Schulsport MS“ (SSPORT_MS) sowie die entsprechende Anzahl der Stunden aus dem Zusatzbudget einzutragen.

Verein
Der Übungsleitereinsatz für das sportartspezifische Leistungstraining wird im Rahmen der Vereinspauschale vergütet.