2.1.6 Sonderaktionen der Bayerischen Fördergemeinschaft

Die Sonderaktionen der Bayerischen Fördergemeinschaft bieten neu gegründeten Sportarbeitsgemeinschaften eine finanzielle oder materielle Starthilfe. Sie haben in der Geschichte des Kooperationsmodells eine lange Tradition und großen Anteil an dessen fulminanten Zuwachsraten der vergangenen Jahre. Diese Starthilfen stellen die Partner von Sport-nach-1 zur Verfügung. Ohne die finanzielle Unterstützung einer Vielzahl von Partnern wären die zusätzlichen Sportangebote an den Schulen in diesem Umfang nicht möglich. Gemeinsames Ziel ist es, die Zahl der Sportangebote an den Schulen zu erhöhen.

Sonderaktionen und Partner im aktuellen Schuljahr:
Die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein unterstützt zusammen mit dem Sparkassenverband Bayern und den beteiligten Sportfachverbänden mit sogenannten Starterpaketen die Neugründung von Sportarbeitsgemeinschaften (SAGs) im Schuljahr 2023/24 in folgenden Sportarten:

Vor der Antragstellung sind die allgemeinen Bedingungen zur Einrichtung von Sportarbeitsgemeinschaften zu beachten.
Die Sonderaktionen sind limitiert und werden in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben.
Die Beantragung der Sonderaktionen mit der aktuellen SAG-Vertragsnummer ist ab dem 1. Schultag möglich.
Weitere Informationen dazu sind auch auf www.las.bayern.de zu finden.

Die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein bedankt sich an dieser Stelle bei allen bisherigen Partnern und hofft auf weitere gute Zusammenarbeit.
Gleichzeitig soll weiteren Partnern für neue Projekte die Tür zu Sport-nach-1 geöffnet werden.

Antragstellung
Die Beantragung der Sonderaktionen ist vielfach termingebunden und erfolgt für neu gegründete SAGs online unter
https://sportnach1.de/index.asp?typ=sonderaktionen_antrag.