2.1.3 Staatliche Förderung von Sportarbeitsgemeinschaften (SAG-Pauschale)


Nach Abschluss des SAG-Vertrags kann für die Durchführung einer SAG ein zusätzlicher, pauschalierter staatlicher Zuschuss zur Vereinspauschale, eine sog. SAG-Pauschale, seitens des Sportvereins beantragt werden. Auf die Besonderheiten zur staatlichen Förderung von SAGs im Rahmen der Ganztagesbetreuung wird verwiesen (s. 2.1.4).

  • Die SAG-Pauschale für Neu- und Folgeverträge muss seitens des Sportvereins jedes Jahr bis zum 31. Oktober über das Online-Meldesystem Sport-nach-1 unter www.sportnach1.de gesondert beantragt werden.
  • Sie wird einmalig für das gesamte laufende Schuljahr ausbezahlt und zwar i.d.R. im November/Dezember.
  • Für die Berechnung der Pauschale werden zwei Förderkategorien gebildet:

    Kategorie 1 (mit Faktor 1): 35–38 Schuljahresstunden (1 Stunde insg. 45 Minuten / Schulwoche)
    Kategorie 2 (mit Faktor 2): 70–76 Schuljahresstunden (2 Stunden insg. 90 Minuten / Schulwoche)
     
  • Die Abwicklung erfolgt ausschließlich über das Referat „Sport in Schule und Verein (Sport-nach-1)“ der Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule.
  • Die Berechnung der SAG-Pauschale erfolgt jährlich neu ohne Rechtspflicht. Sie bezieht sowohl die Anzahl der pro Schuljahr gehaltenen Stunden einer SAG als auch den zur Verfügung stehenden Haushaltsbetrag mit ein.