Bayerisches Landesamt für Schule Landesstelle für den Schulsport
Sport nach 1 in Schule und Verein

2.1.1 Sportarten und Qualifikationsvoraussetzungen
 

NEU:
Bouldern
ÜL-Qualifikation: Trainer-C Breitensport Sportklettern, Trainer-C Leistungssport Sportklettern, Trainer-C Bouldern

Hinweise zur Durchführung einzelner Sportarten/Sportbereiche:

1 Kampfsport: Beschränkung auf Verteidigungstechniken (kein Vollkontakt bei Schlag- und Tretbewegungen).
2 Kanu: Durchführung nur im Zahmwasser.
3 Sportklettern: Durchführung nur an künstlichen Kletterwänden mit den vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen.
4 Sportschießen: Nur für Schüler, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.
5 Freizeitsport: Zu Freizeitsport gehören auch Frisbee, Slackline und Rope-Skipping.

Hinweise zu einzelnen Übungsleiterqualifikationen:

6 Bewegungskünste: Trainer C-Lizenz Gerätturnen + Schwerpunktausbildung „Bewegungskünste“ (2. Lizenzstufe)
7 Radsport: Neben BLSV „Trainer C Radsport“ auch DAV - Übungsleiterlizenz „Mountainbike“ sowie Trainer C „MTB Guide“
8 Rasenkraftsport: Trainer-C „Rasenkraftsport/Tauziehen“ oder „Leichtathletik“
9 Sportklettern: mind. Trainer-C „Breitensport Sportklettern“; Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer. Für Lehrkräfte mit der Unterrichtsberechtigung im Fach Sport, die keine Lehrbefähigung für das sportliche Handlungsfeld „Sportklettern“ im Rahmen der universitären Ausbildung oder durch Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme der Laspo erlangt haben, mind. DAV-Kletterbetreuer. Bitte die verlängerte Übergangsfrist und die Neuerungen ab dem Schuljahr 2022/23 beachten! (Merkblatt als pdf-Datei)

Das Angebot weiterer Sportarten und Sportbereiche bedarf der Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Anträge nur durch Sportfachverbände der am Modell beteiligten Partner).