Bayerisches Landesamt für Schule Landesstelle für den Schulsport
Sport nach 1 in Schule und Verein

Aufruf an alle Schulen und Sportvereine
Seit 1991 ist „Sport-nach-1“ bayernweit und in allen Schularten ein Erfolgsmodell.
In diesem Rahmen halten das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, der Bayerische Landes-Sportverband und der Bayerische Sportschützenverband im Schulterschluss ein qualifiziertes, den Sportunterricht ergänzendes, freiwilliges Nachmittagsangebot vor – in über 70 Sportarten. Inzwischen gibt es an fast jeder dritten Schule im Freistaat entsprechende Kooperationen mit Sportvereinen.
 
„Sport-nach-1“ bietet allen Beteiligten einen großen Mehrwert: Für die Schülerinnen und Schüler sind die vielfältigen Angebote ein attraktiver Anreiz zur sportlichen Betätigung, für die Schulen eine Möglichkeit der Profilbildung und für Vereine eine Gelegenheit zur Talentsichtung und Mitgliedergewinnung. Das Kooperationsmodell weckt Freude am Sport und leistet dadurch einen wertvollen Beitrag zur Gesundheitserziehung.
 
Unser großer Dank gilt allen Unterstützern in den Schulen und Sportvereinen. Den Schülerinnen und Schülern wünschen wir viel Freude an der Bewegung und sportliche Erfolge!
 
München, im Januar 2019
 
 
 
Prof. Dr. Michael Piazolo
Bayerischer Staatsminister 
für Unterricht und Kultus

               
Jörg Ammon
Präsident des Bayerischen
Landes-Sportverbandes

 


Anmerkung
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten grundsätzlich für beiderlei Geschlecht.

1.1. Sport-nach-1-Kurzportrait
Wer?
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der Bayerische Landes-Sportverband haben 1991 unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände auf Grundlage einer entsprechenden Bekanntmachung (KWMBl I 1990, S. 362 ff.) das Kooperationsmodell Sport-nach-1 in Schule und Verein ins Leben gerufen. In dessen Mittelpunkt steht die enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein. Eine zentrale Aufgabe kommt dabei über ihre Unterrichtsverpflichtung hinaus ehrenamtlich tätigen Sportlehrkräften an den Schulen und ehrenamtlich tätigen volljährigen Übungsleitern in den Vereinen zu.

Warum?
Über den schulischen Pflichtsportunterricht hinaus sollen Kinder und Jugendliche im Rahmen des Sport-nach-1-Modells in 77 Sportarten zu regelmäßiger sportlicher Betätigung motiviert und zu lebenslangem Sporttreiben hingeführt werden. Die positive Bedeutung des Sports für den Einzelnen, aber auch für die gesamte Gesellschaft ist unbestritten:
  • Sport ist die Grundlage einer gesunden Lebensführung.
  • Sport ist ein Ausgleich zum bewegungsarmen Alltag.
  • Sport ist eine Möglichkeit zur Rhythmisierung des Schulalltags - auch im Rahmen von Ganztagsangeboten.
  • Sport ist ein Angebot zur sinnvollen Gestaltung der Freizeit.
  • Sport ist eine Möglichkeit zum Erleben von Gemeinschaft.
  • Sport ist eine Chance zur Selbstverwirklichung.
  • Sport ist ein Weg zur Inklusion.
  • Sport ist ein Weg zur Integration.
Deshalb sollen Kinder und Jugendliche ein möglichst vielseitiges Sportangebot erhalten.

Was?
Folgende Organisationsformen zwischen Schule und Verein sind unter Leitung qualifizierter Übungsleiter bzw. Lehrkräfte (auch schul- und vereinsübergreifend) möglich:

1. Breitensportlich orientierte Sportarbeitsgemeinschaften (SAG), die ein- oder zweistündig in über 70 Sportarten von qualifizierten Übungsleitern bzw. Lehrkräften geleitet werden.
2. Leistungssportlich orientierte Stützpunkte an ausgewählten Schulen mit jeweils vier Stunden Differenziertem Sportunterricht gemäß den Fachlehrplänen in der Stützpunktsportart sowie mindestens zwei Stunden ergänzendem Vereinstraining.
 
Wie?
Das Angebot wird unter der Obhut der Schulen in enger Zusammenarbeit mit den Sportvereinen durchgeführt.
Für wen?
Für alle interessierten Schüler aller Schularten auf freiwilliger Basis, bei SAGs auch ohne Vereinsmitgliedschaft.


 


1.2 Sport-nach-1-Pluspunkte
..für die Schüler:   
  • Freiwilliges, den Sportunterricht ergänzendes Sportangebot
  • Entscheidung entsprechend den individuellen Interessen und Begabungen
  • Sport als Grundlage einer gesunden Lebensführung
  • Sinnvolle Freizeitgestaltung
  • Möglichkeit zum Erleben von Gemeinschaft   
  • Hinführung zu vereinssportlichen Aktivitäten 
...für die Schule:
  • Zusätzliche qualifizierte Sportangebote für Schüler
  • Sportliches Profil und Attraktivität
  • Rhythmisierung des Schulalltags, z.B. Gestaltung eines sportorientierten Ganztags
  • Möglichkeit schulübergreifender Sportarbeitsgemeinschaften
...für den Verein:
  • Gewinnung neuer Mitglieder
  • SAG-Pauschale als ein die Vereinspauschale ergänzender zusätzlicher staatlicher Zuschuss
  • Eingesetzte Übungsleiterlizenz wird auch bei der Vereinspauschale berücksichtigt
  • Talentsichtung und Talentförderung in der Schule und im Verein
Weitere Pluspunkte:
  • Alle Sportarbeitsgemeinschaften und der Differenzierte Sportunterricht im Rahmen der Stützpunkte sind Schulveranstaltungen. Damit sind alle beteiligten Schüler durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung abgesichert.
  • Bei SAGs ist die Mitgliedschaft im Verein weder für Schüler noch für Lehrkräfte bzw. Übungsleiter erforderlich, sollte aber auf freiwilliger Basis angestrebt werden. Bei Stützpunkten bedarf es der Mitgliedschaft im Verein für das zusätzliche Vereinstraining.
  • Durch Sportarbeitsgemeinschaften und Stützpunkte können Sportstätten optimal genutzt werden.
















 


2.1 Sportarbeitsgemeinschaften (SAG)

Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) sind freiwillige Angebote der Schule als Ergänzung des Pflichtsportunterrichts.
  • Derzeit stehen über 70 Sportarten bzw. Sportbereiche als Angebot für Sportarbeitsgemeinschaften zur Verfügung.
    Weitere können auf Antrag von Sportfachverbänden der am Modell beteiligten Partner vom Kultusministerium genehmigt werden.
  • Der kooperierende Verein stellt im Einvernehmen mit der Schulleitung für die Betreuung der Schüler in der SAG volljährige Vereinstrainer mit entsprechender gültiger Lizenz zur Verfügung - gegebenenfalls auch Lehrkräfte mit entsprechender Qualifikation. Deren Vergütung liegt in der Zuständigkeit des Vereins. Eine Anrechnung auf das Stundendeputat der Lehrkraft ist nicht möglich.
  • Soll ein Vereinsübungsleiter eingesetzt werden, sind der Schulleitung vor Aufnahme der Tätigkeit gemäß Art. 60a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 1 BayEUG ein höchstens drei Monate altes erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) im Original oder in beglaubigter Kopie sowie die ab 1. März 2020 in § 20 Abs. 8 ff. IfSG geforderten Nachweise vorzulegen. Bei wiederholter Tätigkeit muss das eingesetzte Personal in regelmäßigen Abständen die o.g. Dokumente vorlegen.
  • An einer SAG müssen mindestens 10 Schüler regelmäßig teilnehmen.
  • Eine Mitgliedschaft im Verein ist weder für Schüler noch für Übungsleiter bzw. Lehrkräfte erforderlich, sollte aber auf freiwilliger Basis angestrebt werden.
  • Die SAG ist unabhängig von Ort (auch außerhalb von Schulsportanlagen) und Zeit der Durchführung eine Schulveranstaltung. Die Teilnehmer sind damit schülerunfallversichert. Vor Veranstaltungen einer SAG im Ausland wird eine Rücksprache mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger (KUVB / Bay. LUK) empfohlen (E-Mail: entschaedigung@kuvb.de).
  • Mit Einverständnis der Schulleitungen sind schulübergreifende SAGs möglich.
  • SAGs werden immer online unter www.sportnach1.de für ein Schuljahr abgeschlossen und enden mit Ablauf des Schuljahres zum 31. Juli. Sie können auch im Verlauf des Schuljahres eingerichtet werden. Vorzeitige Auflösungen sind dem Referat Sport-nach-1 der Landesstelle für den Schulsport schriftlich an sportnach1@las.bayern.de mitzuteilen.
  • Der Stundenumfang einer SAG beträgt in der Regel eine oder zwei Schulstunden pro Woche. Sportarbeitsgemeinschaften mit einer höheren Stundenzahl, die saisonal und nicht ganzjährig betrieben werden, sind möglich. Es muss aber bei der Einordnung in die zwei Förderkategorien (Kategorie I mit 35-38 Stunden und Kategorie II mit 70-76 Stunden) die Gesamtzahl der Schuljahresstunden ermittelt werden.
  • Der Freistaat Bayern gewährt ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für SAGs eine sog. SAG-Pauschale, d.h. einen zusätzlichen staatlichen Zuschuss zur Vereinspauschale, die nach Abschluss des SAG-Vertrages bis zum 31. Oktober online beantragt werden muss.


2.1.1 Sportarten und Qualifikationsvoraussetzungen
 

NEU:
Bouldern
ÜL-Qualifikation: Trainer-C Breitensport Sportklettern, Trainer-C Leistungssport Sportklettern, Trainer-C Bouldern

Hinweise zur Durchführung einzelner Sportarten/Sportbereiche:

1 Kampfsport: Beschränkung auf Verteidigungstechniken (kein Vollkontakt bei Schlag- und Tretbewegungen).
2 Kanu: Durchführung nur im Zahmwasser.
3 Sportklettern: Durchführung nur an künstlichen Kletterwänden mit den vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen.
4 Sportschießen: Nur für Schüler, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.
5 Freizeitsport: Zu Freizeitsport gehören auch Frisbee, Slackline und Rope-Skipping.

Hinweise zu einzelnen Übungsleiterqualifikationen:

6 Bewegungskünste: Trainer C-Lizenz Gerätturnen + Schwerpunktausbildung „Bewegungskünste“ (2. Lizenzstufe)
7 Radsport: Neben BLSV „Trainer C Radsport“ auch DAV - Übungsleiterlizenz „Mountainbike“ sowie Trainer C „MTB Guide“
8 Rasenkraftsport: Trainer-C „Rasenkraftsport/Tauziehen“ oder „Leichtathletik“
9 Sportklettern: mind. Trainer-C „Breitensport Sportklettern“; Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer. Für Lehrkräfte mit der Unterrichtsberechtigung im Fach Sport, die keine Lehrbefähigung für das sportliche Handlungsfeld „Sportklettern“ im Rahmen der universitären Ausbildung oder durch Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme der Laspo erlangt haben, mind. DAV-Kletterbetreuer. Bitte die verlängerte Übergangsfrist und die Neuerungen ab dem Schuljahr 2022/23 beachten! (Merkblatt als pdf-Datei)

Das Angebot weiterer Sportarten und Sportbereiche bedarf der Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Anträge nur durch Sportfachverbände der am Modell beteiligten Partner).

 


2.1.2 Schritt für Schritt zum SAG-Vertrag
1. Schritt: Kontaktaufnahme – Abstecken des Rahmens
  • SAGs können jederzeit auch im Verlauf des Schuljahres eingerichtet werden.
  • Die Initiative zur Zusammenarbeit kann entweder von einer Schule oder einem Verein ausgehen. 
  • Für die Kontaktaufnahme zwischen Schule und Verein hat sich der Zeitraum April/Mai als günstig erwiesen, da in dieser Zeit die Planungen für das nächste Schuljahr anlaufen.
  • Schulleitung und Vereinsleitung verständigen sich auf:
    - den fachlichen Inhalt der SAG (Sportart oder Sportbereich),
    - die Leitung der SAG (die Qualifikation des volljährigen Übungsleiters bzw. der ehrenamtlich tätigen Lehrkraft ist nachzuweisen) und - Durchführungsort, Zeitpunkt sowie Stundenumfang.

2. Schritt: SAG-Vertrag zwischen Schule und Verein (online)
  • Auf der Grundlage der gemeinsamen Absprache schließen Schule und Verein online unter www.sportnach1.de den SAG-Vertrag.
  • Vertragsinhalte sind insbesondere:
    - die Terminierung der SAG und Festlegung als schulische Veranstaltung,
    - der Übungsleitereinsatz seitens des Vereins auf der Grundlage eines Vertrags zwischen Verein und Übungsleiter (siehe Mustervertrag) einschl. Vertretungsregelung und der Maßgabe eines Erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) für Vereinsübungsleiter sowie der ab 1. März 2020 in § 20 Abs. 8 ff. IfSG geforderten Nachweise,
    - die Entscheidung des Vereins über die Honorierung des eingesetzten Übungsleiters bzw. der Lehrkraft,
    - die Beantragungsmöglichkeit einer SAG-Pauschale bis zum 31.10. eines jeden Jahres für den Verein sowie
    - die Befristung des Vertrags bis zum 31. Juli.
  • Der Abschluss des SAG-Vertrags (Neu- oder Folgevertrag) wird hier schrittweise erläutert.
  • Bitte folgende Neuerung unbedingt beachten:
    Der Zugang zum Sport-nach-1-Meldeportal unter www.sportnach1.de ist seit dem Schuljahr 2019/20 durch ein besonderes Login-Verfahren – „Double-Opt-in“ genannt - geschützt. Bevor die SAG-Verträge (Neu- bzw. Folgeverträge) für das Schuljahr 2022/23 angelegt werden können, muss zunächst eine einmalige Registrierung erfolgen. Anschließend erfolgt der Zugang über das Login (rechts oben auf der Startseite) mit dem Usernamen (verifizierte Emailadresse) und dem dazugehörigen Passwort.

    Hinweise dazu finden Sie in unserem Merkblatt (pdf-Datei).
 
3. Schritt: Vertrag zwischen Verein und Übungsleiter bzw. Lehrkraft
  • Neben dem SAG-Vertrag muss ein Übungsleitervertrag zwischen Verein und Übungsleiter bzw. Lehrkraft abgeschlossen werden.
  • Vertragsinhalte sind insbesondere:
    - die Verpflichtung des volljährigen Übungsleiters bzw. der Lehrkraft zur Leitung der SAG und die damit einhergehende Verantwortung,
    - die Überwachung der Einhaltung der mit der Schule abgesprochenen Rahmenvorgaben für den SAG-Betrieb durch den Verein sowie
    - die alleinige Zuständigkeit der Vereine für die Vergütung des Übungsleiters bzw. der Lehrkraft (bei Lehrkräften ist eine Anrechnung auf das Stundendeputat nicht möglich).
  • Der Übungsleitervertrag verbleibt bei den Vertragspartnern (Verein und Übungsleiter bzw. Lehrkraft). Er muss nicht an die Schule, den Schulträger oder die Bayerische Landesstelle für den Schulsport gesandt werden.
  • Sind mehrere Übungsleiter bzw. Lehrkräfte an einer SAG beteiligt, so ist für jeden Einzelnen ein Vertrag abzuschließen.
SAG-Vertrag jetzt abschließen.


2.1.3 Staatliche Förderung von Sportarbeitsgemeinschaften (SAG-Pauschale)

Nach Abschluss des SAG-Vertrags kann für die Durchführung einer SAG ein zusätzlicher, pauschalierter staatlicher Zuschuss zur Vereinspauschale, eine sog. SAG-Pauschale, seitens des Sportvereins beantragt werden. Auf die Besonderheiten zur staatlichen Förderung von SAGs im Rahmen der Ganztagesbetreuung wird verwiesen (s. 2.1.4).
  • Die SAG-Pauschale für Neu- und Folgeverträge muss seitens des Sportvereins jedes Jahr bis zum 31. Oktober über das Online-Meldesystem Sport-nach-1 unter www.sportnach1.de gesondert beantragt werden.
  • Sie wird einmalig für das gesamte laufende Schuljahr ausbezahlt und zwar i.d.R. im November/Dezember.
  • Für die Berechnung der Pauschale werden zwei Förderkategorien gebildet:

    Kategorie 1 (mit Faktor 1): 35–38 Schuljahresstunden (1 Stunde insg. 45 Minuten / Schulwoche)
    Kategorie 2 (mit Faktor 2): 70–76 Schuljahresstunden (2 Stunden insg. 90 Minuten / Schulwoche)
     
  • Die Abwicklung erfolgt ausschließlich über das Referat „Sport in Schule und Verein (Sport-nach-1)“ der Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule.
  • Die Berechnung der SAG-Pauschale erfolgt jährlich neu ohne Rechtspflicht. Sie bezieht sowohl die Anzahl der pro Schuljahr gehaltenen Stunden einer SAG als auch den zur Verfügung stehenden Haushaltsbetrag mit ein.

 


2.1.4 Sportarbeitsgemeinschaften im Rahmen der Ganztagesbetreuung
SAGs im Rahmen des Sport-nach-1-Modells können Bestandteil schulischer Ganztagsangebote sein. Sofern SAGs im Rahmen des Ganztags gefördert werden (z.B. Vergütung des Übungsleiters über die den Schulen zur Verfügung gestellten Mittel), ist die zusätzliche Gewährung der SAG-Pauschale nicht möglich (Verbot der Doppelförderung!). Im Antragsverfahren muss daher eine Förderung der SAG im Rahmen schulischer Ganztagsangebote angegeben werden.

2.1.5 Durchführungshinweise
Information der Schüler über die Durchführung einer SAG 
  • Sortart/Sportbereich
  • Art der Gruppe (Jahrgangsstufe, Geschlecht)
  • Sportliche Vorkenntnisse oder Voraussetzungen
  • Ort und Zeit (auch der ersten Veranstaltung)
     
Organisatorische Vorbereitung der ersten Übungsstunde
Der Übungsleiter sollte sich vor der ersten Übungsstunde insbesondere über folgende Gegebenheiten vor Ort informieren:
  • Schließsystem der Sportstätten (Hallen, Geräteräume, Toiletten- und Duschräume, Ballschränke usw., ggf. Schlüssel aushändigen lassen)
  • Umkleide- und Toilettenräume für Mädchen und Buben
  • Standort und Zugänglichkeit der Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Fluchtwege
  • Möglichkeit der telefonischen Verständigung des Rettungsdienstes bzw. des nächsten Arztes im Notfall
  • Erreichbarkeit des Hausmeisters
  • Bedienung der Hallentechnik (Trennvorhang, Beleuchtung, Lüftung, Lautsprecheranlage usw.)
  • allgemeine Hausordnung einschließlich Fluchtwegplan
  • Anordnung der Geräte im Geräteraum bzw. in den Schränken
  • Benutzung des Sportlehrerzimmers
  • Erreichbarkeit der Schulleitung

Checkliste für die erste Übungsstunde




Aufsichtspflicht und Sicherheitsvorkehrungen
  • Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach dem Alter sowie der geistigen und charakterlichen Reife der zu beaufsichtigenden Schüler. Auch die jeweiligen Gefahrensituationen vor Ort sind bei der Wahl der geeigneten Maßnahmen zur Aufsichtsführung zu berücksichtigen.
  • Der Übungsleiter muss zur Wahrung der Aufsichtspflicht rechtzeitig anwesend sein.
  • Der Übungsleiter betritt die Sportstätte als Erster und verlässt sie als Letzter.
  • Er kontrolliert zu Stundenbeginn die Anwesenheit und hält sie auf der Teilnehmerliste fest. Die unentschuldigte Abwesenheit von Schülern wird der Schulleitung unverzüglich gemeldet. Nehmen wiederholt erheblich weniger als 10 Schüler teil, ist die SAG einzustellen. Verein und Schulleitung müssen hiervon rechtzeitig unterrichtet werden.
  • Der Übungsleiter beachtet die nötigen Sicherheitsmaßnahmen (insb. bestimmungsgemäße Benutzung von Sportstätten, Einrichtungen und Geräten, griffbereite Erste-Hilfe-Ausrüstung, funktionelle Sportkleidung bzw. -ausrüstung, richtiges Sichern und Helfen, angemessener Schwierigkeitsgrad, besondere Disziplin bei schwierigen Übungen, Maßnahmen des Auf- und Abwärmens).
  • Er achtet darauf, dass die Geräte nach der Benutzung wieder aufgeräumt werden.
  • Am Ende der Unterrichtseinheit verschließt er Schränke, Türen etc. und hinterlässt die Sportstätte im ordnungsgemäßen Zustand (Licht, Wasserhähne, Lüftung, Fenster usw.).
  • Er meldet Beschädigungen an der Sportanlage oder an Sportgeräten an die Schulleitung oder den Hausmeister.
  • Er sollte sich über Inhalte und Verlauf der Stunde, insbesondere über außergewöhnliche Vorkommnisse, schriftliche Aufzeichnungen machen.
  • Sollte ein Übungsleiter aus triftigem Grund (z. B. wegen Erkrankung) verhindert sein, die SAG-Stunden zu halten, so hat er für eine rechtzeitige Verständigung der Schüler über die Schulleitung zu sorgen.

Maßnahmen im Falle eines Unfalls
  • Sofortmaßnahmen
  • Information der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
  • auch bei leichteren Verletzungen Unfallmeldung auf entsprechendem Formblatt über die Schule (bei schulübergreifenden Gruppen: Schule des betreffenden Schülers)

Betreuung von Schulmannschaften
Besteht eine Schulmannschaft ausschließlich oder überwiegend aus Teilnehmern einer SAG in der betreffenden Sportart, so spricht nichts gegen die Betreuung dieser Mannschaft bei Schulsport-Wettbewerben in Bayern durch den volljährigen Vereinsübungsleiter der SAG (Bestätigung und Hinweis auf die Besonderheiten der Betreuung von Schulmannschaften durch die Schulleitung!). Eine Schulmannschaft darf nur aus Schülern gebildet werden, die einer Schule angehören (Ausnahme Mittelschulverbünde). Befinden sich in einer schulübergreifenden SAG Schüler mehrerer Schulen, können nur Schüler derselben Schule zu einer Schulmannschaft zusammengefasst werden.

 


2.1.6 Sonderaktionen der Bayerischen Fördergemeinschaft
Die Sonderaktionen der Bayerischen Fördergemeinschaft bieten neu gegründeten Sportarbeitsgemeinschaften eine finanzielle oder materielle Starthilfe. Sie haben in der Geschichte des Kooperationsmodells eine lange Tradition und großen Anteil an dessen fulminanten Zuwachsraten der vergangenen Jahre. Diese Starthilfen stellen die Partner von Sport-nach-1 zur Verfügung. Ohne die finanzielle Unterstützung einer Vielzahl von Partnern wären die zusätzlichen Sportangebote an den Schulen in diesem Umfang nicht möglich. Gemeinsames Ziel ist es, die Zahl der Sportangebote an den Schulen zu erhöhen.

Sonderaktionen und Partner im aktuellen Schuljahr:
Die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein unterstützt zusammen mit dem Sparkassenverband Bayern und den beteiligten Sportfachverbänden mit sogenannten Starterpaketen die Neugründung von Sportarbeitsgemeinschaften (SAGs) im Schuljahr 2023/24 in folgenden Sportarten: Vor der Antragstellung sind die allgemeinen Bedingungen zur Einrichtung von Sportarbeitsgemeinschaften zu beachten.
Die Sonderaktionen sind limitiert und werden in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben.
Die Beantragung der Sonderaktionen mit der aktuellen SAG-Vertragsnummer ist ab dem 1. Schultag möglich.
Weitere Informationen dazu sind auch auf www.las.bayern.de zu finden.

Die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein bedankt sich an dieser Stelle bei allen bisherigen Partnern und hofft auf weitere gute Zusammenarbeit.
Gleichzeitig soll weiteren Partnern für neue Projekte die Tür zu Sport-nach-1 geöffnet werden.

Antragstellung
Die Beantragung der Sonderaktionen ist vielfach termingebunden und erfolgt für neu gegründete SAGs online unter
https://sportnach1.de/index.asp?typ=sonderaktionen_antrag.



 


2.2 Stützpunkte
Stützpunkte stellen im Rahmen des Kooperationsmodells Sport-nach-1 die leistungssportliche Ausrichtung dar. Sie verfolgen eine sportartspezifische Talentsichtung und Talentförderung unter gleichzeitiger Berücksichtigung einer optimalen schulischen Entwicklung.

Umfang des Sportangebotes im Stützpunkt
Antragsberechtigt sind Schulen, die eine Sportarbeitsgemeinschaft in der entsprechenden Stützpunktsportart betreiben und darüber hinaus zusätzlich zum in der Stundentafel verankerten Pflichtsportunterricht für die Stützpunktschüler im Rahmen des Differenzierten Sportunterrichtes (DSU) mindestens zwei Interessengruppen in der Stützpunktsportart mit je zwei DSU-Stunden eingerichtet haben. Dieser Unterricht wird in der Regel von hauptamtlichen Lehrkräften im Rahmen ihrer Unterrichtspflichtzeit oder nebenamtlich erteilt. Falls Vereinsübungsleiter diesen Unterricht übernehmen, werden diese aus staatlichen Mitteln der Schule für nebenberuflichen Unterricht vergütet.

Der Sportverein bietet der Stützpunktschülergruppe ein zusätzliches sportartspezifisches Leistungstraining an (2–4 Trainingswochenstunden). Die Teilnahme bedarf der Mitgliedschaft in diesem Verein.
 
 Zur Koordinierung und Abstimmung der schulischen und sportlichen Anforderungen arbeiten Schule und Sportverein eng zusammen  
 (pädagogische Betreuung).



 


2.2.1 Sportarten und Qualifikationsvoraussetzungen

Stützpunkte können in den Sportarten des Differenzierten Sportunterrichts (DSU) eingerichtet werden:
 
 Badminton  Judo  Segeln
 Basketball  Kanu  Selbstverteidigung
 Bewegungskünste  Leichtathletik  Ski Alpin
 Eishockey  Radsport  Skilanglauf
 Eiskunstlauf/Eistanz  Rettungsschwimmen  Snowboard
 Eisschnelllauf  Rhythmische Sportgymnastik  Sportklettern
 Fußball  Ringen  Tanz
 Gerätturnen  Rodeln  Tennis
 Golf  Rudern  Tischtennis
 Handball  Schwimmen  Triathlon
 Hockey    Volleyball

Es kann ausschließlich fachlich qualifiziertes Personal eingesetzt werden, das entweder über eine entsprechende laufbahnmäßige Ausbildung im Fach Sport oder über eine der unter 2.1.1 genannten Qualifikationsvoraussetzungen verfügt.


2.2.2 Schritt für Schritt zum Stützpunkt
Voraussetzungen für die Anerkennung als Stützpunkt
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
1.    Für die Anerkennung oder die Verlängerung als Stützpunktschule wird u.a. die ASD-basierte Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Sportstunden einer Schülerin/eines Schülers in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 je Woche gem. ASD (ehemals Sportindex) herangezogen.
2.    Regelmäßige Durchführung der Stützpunktsportart im DSU im laufenden Schuljahr über den in der Stundentafel verankerten Pflichtsportunterricht hinaus im Umfang von mindestens 4 Wochenstunden.
3.    Durchführung einer SAG in der Stützpunktsportart seit mindestens einem Jahr vor der Antragstellung. Die SAG muss neben dem Differenzierten Sportunterricht in der Stützpunktsportart fortbestehen und bis 31. Oktober unter www.sportnach1.de eingerichtet sein.
4.    Überdurchschnittliche Beteiligung und Erfolge bei Schulsportwettbewerben in der Stützpunktsportart in den zurückliegenden Schuljahren (dies gilt nur für Sportarten, die auch als Schulsportwettbewerbe in Bayern durchgeführt werden; vgl. Online-Broschüre Schulsport-Wettbewerbe in Bayern www.laspo.de/broschuere).
5.    Die Fördermöglichkeit der Talente muss über den örtlichen Verein hinaus grundsätzlich auch durch den entsprechenden Fachverband des BLSV gewährleistet sein.

Antragstellung
Die Antragstellung auf Anerkennung bzw. Verlängerung eines Stützpunktes (für das folgende Schuljahr) muss bis spätestens 15. Februar (Ausschlussfrist!) über das Online-Meldesystem unter www.sportnach1.de erfolgen >> zum Stützpunktantrag.
 


2.2.3 Staatliche Förderung eines Stützpunkts

Schule
Anerkannte staatliche Stützpunktschulen können für die Erteilung des Differenzierten Sportunterrichts in der jeweiligen Stützpunktsportart vom Staatsministerium einen Budgetzuschlag erhalten. Die Bemessung dieser zusätzlichen Stunden erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter Berücksichtigung u.a. der durchschnittlichen Anzahl der Sportstunden einer Schülerin/eines Schülers in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 gem. ASD (ehemals Sportindex). Der zugehörige Unterricht ist in ASV in der Liste „Besonderer Unterricht“ einzutragen sowie im Bereich mit „Stützpunktsportart“ (Kürzel ST) zu kennzeichnen. An den Realschulen und Gymnasien soll als Unterrichtsart „Wahlunterricht“ (Kürzel w), an den Mittelschulen „Arbeitsgemeinschaft“ (Kürzel a) gewählt werden. Für den Sportunterricht in der Stützpunktsportart sind ausschließlich die Unterrichtsfächer „Diff. Sportunterricht (w)“ (Kürzel smw), „Diff. Sportunterricht (m)“ (Kürzel smd) oder „Diff. Sportunterricht (mw)“ (Kürzel skd) zu verwenden; diese Eintragung gilt als Verwendungsnachweis und wird bei der Berechnung der „durchschnittlichen Anzahl der Sportstunden eines Schülers je Woche“ berücksichtigt.
An den Mittelschulen ist zudem Folgendes zu beachten: Wenn die Schule ein Zusatzbudget für die Stützpunktschule erhalten hat, ist zusätzlich das Abweichungsmerkmal „Stützpunktschule Schulsport MS“ (SSPORT_MS) sowie die entsprechende Anzahl der Stunden aus dem Zusatzbudget einzutragen.

Verein
Der Übungsleitereinsatz für das sportartspezifische Leistungstraining wird im Rahmen der Vereinspauschale vergütet.



3.1 Übersicht



3.2 Koordinatoren Sport-nach-1 und Bezirks-/Kreisreferenten für Sport in Schule und Verein
Örtliche Ansprechpartner für das Kooperationsmodell können auf Arbeitskreisebene die Koordinatoren Sport-nach-1 (Schule) und Kreisreferenten für Sport in Schule und Verein (Verein) sein, auf der Bezirksebene für Vereine auch Bezirksreferenten für Sport in Schule und Verein (Verein). Sie sind u.a. über www.laspo.de in der Rubrik Service im Personenpool unter „Sport-nach-1-Koordinatoren“ zu finden.

Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere:
  • Organisation und Durchführung von schul- und vereinsübergreifenden Informationsveranstaltungen zu Sport-nach-1
  • Steigerung des Bekanntheitsgrades von Sport-nach-1
  • Beratung von Schulen und Vereinen bei der Neugründung von Sportarbeitsgemeinschaften und Stützpunkten
  • Zusammenarbeit mit dem Kreisschulobmann/der Kreisschulobfrau Öffentlichkeitsarbeit und den Kreisschulobleuten der Sportarten sowie den Kreisreferenten für Sport in Schule und Verein (Vereinsebene)

Pauschalentschädigung für Koordinatoren
Für die Koordinatoren Sport-nach-1 kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Antrag ohne Rechtspflicht eine staatliche Pauschalentschädigung von 35,– € ausbezahlt werden.

Verfügungsbetrag für Veranstaltungskosten
Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel kann der Koordinator Sport-nach-1 auf Antrag ohne Rechtspflicht zur Abdeckung von Veranstaltungskosten (Sachkosten) einen Betrag von bis zu 200,– € erhalten. Der Betrag kann nur zur Abrechnung gebracht werden, wenn die Veranstaltung zuvor vom Sachgebiet Sport-nach-1 der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport genehmigt wurde.

Der Bericht über die Tätigkeit und die Abrechnung der Veranstaltungskosten für das abgelaufene Schuljahr sind bis spätestens 1. August über den Arbeitskreis Sport in Schule und Verein an das Bayerische Landesamt für Schule - Landesstelle für den Schulsport zu richten. Der Vordruck für den Tätigkeitsbericht kann über das Sachgebiet Sport-nach-1 der Landesstelle für den Schulsport angefordert werden (Email an achim.engelking@las.bayern.de).
 


3.3 Kreisschulobleute Öffentlichkeitsarbeit
In den Arbeitskreisen „Sport in Schule und Verein“ unterstützen Kreisschulobleute Öffentlichkeitsarbeit den weiteren Ausbau des Sport-nach-1-Modells sowie die Arbeit der Schulsportwettbewerbe.

Zu den Aufgaben zählen insbesondere:
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die Schulsportwettbewerbe und für Sport-nach-1
  • Zusammenarbeit mit den Koordinatoren Sport-nach-1
  • Steigerung des Bekanntheitsgrades von Sport-nach-1

Pauschalentschädigung für Kreisschulobleute
Für die Kreisschulobleute Öffentlichkeitsarbeit kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Antrag ohne Rechtspflicht eine staatliche Pauschalentschädigung von 35,– € ausbezahlt werden. Diese kann über die jeweiligen Arbeitskreisgeschäftsführerinnen und -geschäftsführer bis zum 31.07. eines jeden Jahres abgerechnet werden.

Darüber hinaus können zur Unterstützung des Sport-nach-1- Modells auch Schul- und Vereinsbeauftragte tätig sein.


4.1 Die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein
Zusätzliche Förderung von Kooperationen
Zeitgleich mit der Einführung des Bayerischen Kooperationsmodells wurde die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e. V. gegründet. 1. Vorsitzende ist die Staatssekretärin im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Anna Stolz (MdL), 2. Vorsitzender ist der Ehrenpräsident des Bayerischen Landes-Sportverbandes, Günther Lommer.

Die Bayerische Fördergemeinschaft unterstützt die allgemeinen Zielsetzungen des Bayerischen Kooperationsmodells und versucht, Förderer und Sponsoren aus Industrie und Wirtschaft zu gewinnen. Die Finanzmittel ergänzen die staatliche Förderung. Das gilt z.B. für die finanzielle Förderung von
  • Sportgeräten,
  • gezielten pädagogischen Maßnahmen für leistungssportlich orientierte junge Talente,
  • landesweiten Sonderaktionen in bestimmten Sportbereichen,
  • zusätzlichen Informations- und Fortbildungsmaßnahmen (Workshops),
  • überörtlichen Veranstaltungen und beispielgebenden Initiativen.

Wer fördert - wird gefördert?
Die Fördergemeinschaft sucht vor allem finanzielle Förderer aus Industrie und Wirtschaft.
Auch Schulen und Vereine, die für ihre Zusammenarbeit Beratung oder finanzielle Unterstützung benötigen, können sich an die Geschäftsstelle der Bayerischen Fördergemeinschaft wenden:

Bayerische Fördergemeinschaft für
Sport in Schule und Verein e.V.
– Geschäftsstelle –
IR Achim Engelking
c/o Landesamt für Schule
Landesstelle für den Schulsport
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Tel: 0 98 31 – 686-320
Fax: 0 98 31 – 686-308
E-Mail: Achim.Engelking@las.bayern.de



 


4.2 Stiftung Sport in Schule und Verein in Bayern
Warum?
Wissenschaftliche Untersuchungen zum Bewegungsverhalten von Kindern und Jugendlichen sprechen eine eindeutige Sprache. Sie untermauern eindrucksvoll den Stellenwert des Sports gerade in einer Gesellschaft, in der körperliche Betätigung und Bewegung beruflich oder privat immer seltener nötig ist, gleichwohl für eine gesunde Lebensführung unverzichtbar bleibt. Der Schulsport kann die intendierte lebenslange Bindung an ein gesundheitsorientiertes sportliches Handeln aber gänzlich und allein nicht herbeiführen. Hierfür bedarf es auch des Brückenschlags zur außerschulischen Lebenswirklichkeit der Schüler, wie er durch das Sport-nach-1-Modell vollzogen wird.

Wofür?
Die Stiftung Sport in Schule und Verein in Bayern hat sich als Ziel gesetzt, im Zusammenwirken mit gesellschaftlich engagierten Sponsoren zusätzliche Schulsportangebote zu fördern. Durch eine Vielzahl von landesweiten Projekten sollen Kinder und Jugendliche für sportliche Aktivitäten entsprechend ihren Interessen und Begabungen gewonnen und zu lebenslangem Sporttreiben angehalten werden. Die Stiftung ermöglicht Bewegung, Begegnung und Erlebnis.

Wie?
Der Einsatz der Fördermittel erfolgt gezielt, unmittelbar und landesweit. Der Name des Förderers wird öffentlichkeitswirksam mit dem jeweiligen Projekt verknüpft, Medien werden in die Publikation des Projekts mit einbezogen und zahlreiche Spitzensportler werben als Sympathieträger für die Stiftung.

Wieviel?
Seit dem 1. Januar 2000 können Privatpersonen bis zu 20 000,– € steuerfrei spenden. Eine Spendenbescheinigung kann durch die Stiftung ausgestellt werden.

Wer?
Vorsitzende des Stiftungsrates sind Staatssekretärin Anna Stolz sowie BLSV-Ehrenpräsident Günther Lommer.



 


4.3 Sport-nach-1-Paten
Immer wieder unterstützen bekannte Spitzensportlerinnen und Spitzensportler aus Bayern das Sport-nach-1-Modell, da sie wissen, wie wichtig eine gute Kooperation zwischen Schule und Verein für eine frühe Förderung als Grundlage für eine spätere Spitzensportkarriere ist. Dazu gehören u.a.




 


4.4 Auszeichnung beispielhafter Kooperationen
Die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein wählt immer wieder aus der großen Zahl der Kooperationsgruppen Beispiele aus, deren Partner besonders erfolgreich und mit Vorbildcharakter für andere zusammenarbeiten.

4.5 Förderer des Schulsports
Wir danken den langjährigen Partnern und Förderern des Schulports in Bayern

 


 


5. Mentor Sport-nach-1

Im Rahmen des Modells Mentor Sport-nach-1 ermöglichen ausgewählte und eingewiesene Schüler anderen Schülern in den Pausen oder in Freistunden am Nachmittag ein freies, im großen Unterschied zum Sportunterricht nicht angeleitetes und selbstorganisiertes Sporttreiben in folgenden dafür besonders geeigneten Sportarten:
 
Basketball, Fußball, Handball, Volleyball, Badminton, Tennis, Tischtennis, Kleine Spiele, Jonglieren, Tanz


 
Rechtsgrundlage sind die im Rahmen von Art. 62 BayEUG und der Bayerischen Schulordnung bestehenden Regelungen, wonach im Rahmen der SMV Arbeitsgruppen gebildet werden können.

Im Mittelpunkt des Mentoren-Modells stehen nicht nur gesundheitliche, sondern vor allem auch persönlichkeitsbildende Aspekte und die Erziehung zu Eigenverantwortlichkeit. Das Modell Mentor Sport-nach-1 leistet somit auch einen wichtigen Beitrag zur Charakterbildung und Wertevermittlung in der Schule.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Schule in der Rubrik "Schulsport/Sport-nach-1" zu finden.


Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Mentor Sport-nach-1
Für das Gelingen des Mentor Sport-nach-1-Projekts ist die Auswahl und Einweisung geeigneter Schülerinnen und Schüler als Sport-nach-1-Mentoren von entscheidender Bedeutung.
 
Folgende Voraussetzungen sind für eine Mentorentätigkeit im Rahmen von „Mentor Sport-nach-1“ zwingend:
  • Alter von mindestens 15 Jahren
  • Auswahl der Schülerinnen und Schüler durch den Mentorenbetreuer in Rücksprache mit die Schüler unterrichtenden Lehrkräften sowie der Schulleitung.
  • Einweisung der zukünftigen Mentoren durch den Mentorenbetreuer und/oder den Sportfachbetreuer.
 
Bei der Auswahl der Mentoren sollten die sozialen und personalen Kompetenzen der sich bewerbenden Schülerinnen und Schüler eine wesentliche Rolle spielen!
 


Einweisung der Sport-nach-1-Mentoren
Bei der Einweisung der „Sport-nach-1-Mentoren“ müssen die Rechte und Pflichten der Mentoren ebenso thematisiert werden wie die besonderen Gegebenheiten der Sporthalle bzw. Freisportanlage.
 
Unter anderem wir die Abhandlung folgender W-Fragen empfohlen:
  • Welche Sportarten sind erlaubt?
  • Wie erhalte ich die notwendigen Schlüssel (Ballschrank etc.)?
  • Welche Lehrkraft ist für meine Sportgruppe zuständig?
  • Wo und wie ist diese Lehrkraft ggf. erreichbar?
  • Wie verhalte ich mich, wenn sich ein Schüler verletzt?
  • Was mache ich, wenn es unter den Schülern Streit gibt?
  • Worauf muss ich in der Sporthalle besonders achten?
  • Worauf muss ich auf der Freisportanlage besonders achten?
  • Welche Aufgaben habe ich nach Beendigung der Sportaktivitäten?
  • Welche Regelungen gibt es, falls ich einmal verhindert bin?
 
Im Anschluss daran sollte mit den Mentoren ein Rundgang durch die Sportanlagen gemacht werden, auf dem noch einmal alle wesentlichen Punkte, die zu beachten sind, angesprochen werden.
 


Aufgaben der Sport-nach-1-Mentoren und die Frage nach der Aufsichtspflicht
Die Aufgaben des Mentors Sport-nach-1 beschränken sich auf das Ermöglichen eigenverantwortlichen Sporttreibens der Schülerinnen und Schüler durch die Übernahme organisatorischer Belange.
 
Das Modell „Mentor Sport-nach-1“ basiert zwar in erster Linie auf der Eigenverantwortlichkeit der Schülerinnen und Schüler, gleichwohl hat die Schule – wie bei allen Tutorenprojekten – die Pflicht zur Beaufsichtigung. Aufsichtspflicht muss aber nicht immer gleichbedeutend sein mit ständiger Anwesenheit der Lehrkraft. Vor allem mit Blick auf die Eigenverantwortlichkeit der Schülerinnen und Schüler wird auf eine Aussage der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) verwiesen, wonach „eine kontinuierliche Beaufsichtigung der Schüler auch dann gegeben ist, wenn sich diese beaufsichtigt fühlen“.
 
Wie dies im Einzelfall von der Schule organisiert wird, hängt entscheidend von den örtlichen und räumlichen Gegebenheiten sowie der charakterlichen Reife der Schülerinnen und Schüler ab. Eine allgemeingültige Regel kann daher nicht formuliert werden.
 
Allgemein gilt aber:
  • Nur innerhalb des Schulgeländes und damit im Aufsichtsbereich der Schule sind die Voraussetzungen für eine Schulveranstaltung und damit den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gegeben.
  • Die Aufsichtspflicht bleibt bei der Schule bzw. bei der einer Mentoren-Sportgruppe zugeteilten Lehrkraft.
  • Den Mentoren sollte eine Lehrkraft beratend zur Seite stehen, an die sie sich jederzeit wenden bzw. welche sie jederzeit hinzuziehen können.   
 


Organisatorische und pädagogische Hinweise
  • Feste Zugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler zu einer „Mentor Sport-nach-1-Gruppe"! Ein freies Kommen und Gehen der Schülerinnen und Schüler muss vermieden werden, u. a. um eine Gruppengröße sicherzustellen, die von einem "Mentor Sport-nach-1" organisatorisch noch bewältigt werden kann.
  • Die ausgewählten Mentoren sollten von der Schulleitung zu einem offiziellen Ernennungsgespräch eingeladen und anschließend der ganzen Schulfamilie (Lehrerkollegium, Sekretariat, Hausmeister, Elternbeirat) vorgestellt werden, um die Verbindlichkeit der Tätigkeit zu betonen und eine entsprechende Wertschätzung auszudrücken.
  • Würdigung der Tätigkeit der Mentoren Sport-nach-1 z.B. durch Artikel mit Bild und Namensnennung im Jahresbericht der Schule, entsprechende Bemerkung im Jahreszeugnis, Überreichung eines Zertifikates evtl. im Rahmen einer Schulveranstaltung am Schuljahresende etc.


6. Rechtsgrundlagen
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT UND KULTUS:
Bekanntmachung vom 23. 10. 1990 Nr. VI/6-K 7430-3/108037, Gemeinsame Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Schule und Sportverein des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und des Bayerischen Landes-Sportverbands im Benehmen mit dem Bayerischen Städtetag, dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Landkreistag, KWMBl I 1990, S. 362.

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT, KULTUS, WISSENSCHAFT UND KUNST:
Bekanntmachung vom 04.09.1996 Nr. VIII/6 – K 7430 – 3. 126 924, Mitbenutzung der Sportstätten bei Schulen durch außerschulische Nutzergruppen vom 04.09.1996, KWMBl I 1996, S. 348

Weitere Bekanntmachungen und Richtlinien aus dem Bereich des Schulsports:
https://www.km.bayern.de/ministerium/recht.html




 


7. Ansprechpartner und wichtige Adressen

Bayerisches Landesamt für Schule
Landesstelle für den Schulsport
(Abteilung 5)
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen
www.las.bayern.de/schulsport

Abteilungsleitung:
Oberstudiendirektor Martin Zangerl
Tel.: 0 98 31 – 686-300
Fax: 0 98 31 – 686-308
E-Mail: Martin.Zangerl@las.bayern.de
Sekretariat:
Alexandra Dreher M.A.
Tel.: 0 98 31 – 686-306 (nur vormittags)
E-Mail: Alexandra.Dreher@las.bayern.de
Michaela Herrmann (Angelegenheiten der Rechnungsstelle)
Tel: 0 98 31 – 686-315
Fax: 0 98 31 – 686-319             
E-Mail: Michaela.Herrmann@las.bayern.de 
Bürozeiten: Montag und Donnerstag, Dienstag und Freitag nur vormittags 

Sport in Schule und Verein (Sport-nach-1):
IR Achim Engelking (Referatsleitung)
Tel: 0 98 31 – 686-320
Fax: 0 98 31 – 686-324
E-Mail: Achim.Engelking@las.bayern.de
Sekretariat:
Carmen Glaser-Holzer
Telefon: 09831/686-336
E-Mail: carmen.glaser-holzer@las.bayern.de

Schulsportwettbewerbe:
StD Thomas Glatzeder (Referatsleitung)
Tel.: 0 98 31 – 686-330
E-Mail: Thomas.Glatzeder@las.bayern.de
IR Markus Meyer (stellv. Referatsleitung)
Tel.: 0 98 31 – 686-331
E-Mail: Markus.Meyer@las.bayern.de
Anja Bauer (Sekretariat)
Tel.: 0 98 31 – 686-335
Fax: 0 98 31 – 686-339
E-Mail: Anja.Bauer@las.bayern.de


Lehrerfortbildung:
StD Achim Buchwald (Referatsleitung)
Tel: 0 98 31 – 686-340
E-Mail: Achim.Buchwald@las.bayern.de
IRin Sonya Pönitsch (stellv. Referatsleitung)
Tel: 0 98 31 – 686-341     
E-Mail: Sonya.Poenitsch@las.bayern.de           
Sekretariat:
Melanie Dernerth
Tel: 0 98 31 – 686-345
Fax: 0 9831 – 686-349
E-Mail: Melanie.Dernerth@las.bayern.de
Julia Hüttmeier
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 346
Fax: 0 98 31 / 68 6 - 349
E-Mail: julia.huettmeier@las.bayern.de

Fachberatung (für RS, Gym, BS):           
StDin Veronika Scherello
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 325
Fax: 0 98 31 / 68 6 - 329
E-Mail: veronika.scherello@las.bayern.de
StR (RS) Arne Schmidt              
Tel: 0 98 31 – 686-342                 
E-Mail: Arne.Schmidt@las.bayern.de      

Bayerische Fördergemeinschaft für Sport und Schule und Verein
Stiftung Sport in Schule und Verein
- Geschäftsstelle -

IR Achim Engelking 
Tel: 0 98 31 – 686-320
Fax: 0 98 31 – 686-324
E-Mail: Achim.Engelking@las.bayern.de

1. Vorsitzende: Staatssekretärin Anna Stolz
Staatssekretärin im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Stellvertretender Vorsitzender: Günther Lommer
Ehrenpräsident des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V.

Bayerischer Landes-Sportverband e.V. und Bayerische Sportjugend im BLSV
Haus des Sports 
Georg-Brauchle-Ring 93 
80992 München 
Telefon: (0 89) 1 57 02-0 
Telefax: (0 89) 1 57 02-4 44 

Geschäftsfeld Service und Beratung / Ressort Vereinsentwicklung
Referat für Sport in Schule und Verein
Telefon: (0 89) 1 57 02-5 12
Telefax: (0 89) 1 57 02-5 17
E-Mail: schuleundverein@blsv.de
www.blsv.de / www.bsj.org


Bayerischer Sportschützenbund e.V.
Olympia-Schießanlage 
Ingolstädter Landstraße 110 
85748 Garching
Telefon: (0 89) 31 69 49-0 / 31 69 49-17
Telefax: (0 89) 31 69 49-50

1. Landesschützenmeister: Christian Kühn
E-Mail: gs@bssb.bayern

Referent Schule und Verein:
Stephanie Madel
Ingolstädter Landstr. 110
85748 Garching
E-Mail: s.madel.bssj@gmx.de

Oberpfälzer Schützenbund e.V.
Präsident: Franz Brunner
Schützenstraße 99
92536 Pfreimd
Telefon: (0 96 06) 9 12 43
Telefax: (0 96 06) 9 12 45
E-Mail: praesident@osb-ev.de

Kommunale Unfallversicherung Bayern
Bayerische Landesunfallkasse

Ungererstraße 71
80805 München
Telefon: (089) 36093-0
Telefax: Fax: 089 36093-135
E-Mail: praevention@kuvb.de


Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstr. 2
80333 München
Telefonzentrale: 089/2186-0
www.km.bayern.de

Referat Schulsport:
Postanschrift:
80333 München
Dienstgebäude (keine Briefanschrift):
Jungfernturmstraße 1

Leitung:
MR Matthias Lorenz
Tel.: 089/21862052
E-Mail: matthias.lorenz@stmuk.bayern.de

Sekretariat:
Angelika Jaadari
Telefon: 089/2186-2056
E-Mail: Angelika.Jaadari@stmuk.bayern.de 

Referentin:
RDin Eva-Maria Rothkopf
Telefon: 089/2186-2127
E-Mail: eva-maria.rothkopf@stmuk.bayern.de

Mitarbeiter:
OStR Sebastian Gruber
Telefon: 089/2186-2898
E-Mail: Sebastian.Gruber@stmuk.bayern.de

OStR Christian Roth
Telefon: 089/2186-1832
E-Mail: Christian.Roth@stmuk.bayern.de









 


8. Anträge und Vertragsvordrucke
Hier finden Sie folgende Anträge und Musterverträge als pdf-Dateien: