Bayerisches Landesamt für Schule Landesstelle für den Schulsport
Sport nach 1 in Schule und Verein

2.1.5 Durchführungshinweise
Information der Schüler über die Durchführung einer SAG 
  • Sortart/Sportbereich
  • Art der Gruppe (Jahrgangsstufe, Geschlecht)
  • Sportliche Vorkenntnisse oder Voraussetzungen
  • Ort und Zeit (auch der ersten Veranstaltung)
     
Organisatorische Vorbereitung der ersten Übungsstunde
Der Übungsleiter sollte sich vor der ersten Übungsstunde insbesondere über folgende Gegebenheiten vor Ort informieren:
  • Schließsystem der Sportstätten (Hallen, Geräteräume, Toiletten- und Duschräume, Ballschränke usw., ggf. Schlüssel aushändigen lassen)
  • Umkleide- und Toilettenräume für Mädchen und Buben
  • Standort und Zugänglichkeit der Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Fluchtwege
  • Möglichkeit der telefonischen Verständigung des Rettungsdienstes bzw. des nächsten Arztes im Notfall
  • Erreichbarkeit des Hausmeisters
  • Bedienung der Hallentechnik (Trennvorhang, Beleuchtung, Lüftung, Lautsprecheranlage usw.)
  • allgemeine Hausordnung einschließlich Fluchtwegplan
  • Anordnung der Geräte im Geräteraum bzw. in den Schränken
  • Benutzung des Sportlehrerzimmers
  • Erreichbarkeit der Schulleitung

Checkliste für die erste Übungsstunde




Aufsichtspflicht und Sicherheitsvorkehrungen
  • Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach dem Alter sowie der geistigen und charakterlichen Reife der zu beaufsichtigenden Schüler. Auch die jeweiligen Gefahrensituationen vor Ort sind bei der Wahl der geeigneten Maßnahmen zur Aufsichtsführung zu berücksichtigen.
  • Der Übungsleiter muss zur Wahrung der Aufsichtspflicht rechtzeitig anwesend sein.
  • Der Übungsleiter betritt die Sportstätte als Erster und verlässt sie als Letzter.
  • Er kontrolliert zu Stundenbeginn die Anwesenheit und hält sie auf der Teilnehmerliste fest. Die unentschuldigte Abwesenheit von Schülern wird der Schulleitung unverzüglich gemeldet. Nehmen wiederholt erheblich weniger als 10 Schüler teil, ist die SAG einzustellen. Verein und Schulleitung müssen hiervon rechtzeitig unterrichtet werden.
  • Der Übungsleiter beachtet die nötigen Sicherheitsmaßnahmen (insb. bestimmungsgemäße Benutzung von Sportstätten, Einrichtungen und Geräten, griffbereite Erste-Hilfe-Ausrüstung, funktionelle Sportkleidung bzw. -ausrüstung, richtiges Sichern und Helfen, angemessener Schwierigkeitsgrad, besondere Disziplin bei schwierigen Übungen, Maßnahmen des Auf- und Abwärmens).
  • Er achtet darauf, dass die Geräte nach der Benutzung wieder aufgeräumt werden.
  • Am Ende der Unterrichtseinheit verschließt er Schränke, Türen etc. und hinterlässt die Sportstätte im ordnungsgemäßen Zustand (Licht, Wasserhähne, Lüftung, Fenster usw.).
  • Er meldet Beschädigungen an der Sportanlage oder an Sportgeräten an die Schulleitung oder den Hausmeister.
  • Er sollte sich über Inhalte und Verlauf der Stunde, insbesondere über außergewöhnliche Vorkommnisse, schriftliche Aufzeichnungen machen.
  • Sollte ein Übungsleiter aus triftigem Grund (z. B. wegen Erkrankung) verhindert sein, die SAG-Stunden zu halten, so hat er für eine rechtzeitige Verständigung der Schüler über die Schulleitung zu sorgen.

Maßnahmen im Falle eines Unfalls
  • Sofortmaßnahmen
  • Information der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
  • auch bei leichteren Verletzungen Unfallmeldung auf entsprechendem Formblatt über die Schule (bei schulübergreifenden Gruppen: Schule des betreffenden Schülers)

Betreuung von Schulmannschaften
Besteht eine Schulmannschaft ausschließlich oder überwiegend aus Teilnehmern einer SAG in der betreffenden Sportart, so spricht nichts gegen die Betreuung dieser Mannschaft bei Schulsport-Wettbewerben in Bayern durch den volljährigen Vereinsübungsleiter der SAG (Bestätigung und Hinweis auf die Besonderheiten der Betreuung von Schulmannschaften durch die Schulleitung!). Eine Schulmannschaft darf nur aus Schülern gebildet werden, die einer Schule angehören (Ausnahme Mittelschulverbünde). Befinden sich in einer schulübergreifenden SAG Schüler mehrerer Schulen, können nur Schüler derselben Schule zu einer Schulmannschaft zusammengefasst werden.