Bayerisches Landesamt für Schule Landesstelle für den Schulsport
Sport nach 1 in Schule und Verein

2.1.2 Schritt für Schritt zum SAG-Vertrag
1. Schritt: Kontaktaufnahme – Abstecken des Rahmens
  • SAGs können jederzeit auch im Verlauf des Schuljahres eingerichtet werden.
  • Die Initiative zur Zusammenarbeit kann entweder von einer Schule oder einem Verein ausgehen. 
  • Für die Kontaktaufnahme zwischen Schule und Verein hat sich der Zeitraum April/Mai als günstig erwiesen, da in dieser Zeit die Planungen für das nächste Schuljahr anlaufen.
  • Schulleitung und Vereinsleitung verständigen sich auf:
    - den fachlichen Inhalt der SAG (Sportart oder Sportbereich),
    - die Leitung der SAG (die Qualifikation des volljährigen Übungsleiters bzw. der ehrenamtlich tätigen Lehrkraft ist nachzuweisen) und - Durchführungsort, Zeitpunkt sowie Stundenumfang.

2. Schritt: SAG-Vertrag zwischen Schule und Verein (online)
  • Auf der Grundlage der gemeinsamen Absprache schließen Schule und Verein online unter www.sportnach1.de den SAG-Vertrag.
  • Vertragsinhalte sind insbesondere:
    - die Terminierung der SAG und Festlegung als schulische Veranstaltung,
    - der Übungsleitereinsatz seitens des Vereins auf der Grundlage eines Vertrags zwischen Verein und Übungsleiter (siehe Mustervertrag) einschl. Vertretungsregelung und der Maßgabe eines Erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) für Vereinsübungsleiter sowie der ab 1. März 2020 in § 20 Abs. 8 ff. IfSG geforderten Nachweise,
    - die Entscheidung des Vereins über die Honorierung des eingesetzten Übungsleiters bzw. der Lehrkraft,
    - die Beantragungsmöglichkeit einer SAG-Pauschale bis zum 31.10. eines jeden Jahres für den Verein sowie
    - die Befristung des Vertrags bis zum 31. Juli.
  • Der Abschluss des SAG-Vertrags (Neu- oder Folgevertrag) wird hier schrittweise erläutert.
  • Bitte folgende Neuerung unbedingt beachten:
    Der Zugang zum Sport-nach-1-Meldeportal unter www.sportnach1.de ist seit dem Schuljahr 2019/20 durch ein besonderes Login-Verfahren – „Double-Opt-in“ genannt - geschützt. Bevor die SAG-Verträge (Neu- bzw. Folgeverträge) für das Schuljahr 2022/23 angelegt werden können, muss zunächst eine einmalige Registrierung erfolgen. Anschließend erfolgt der Zugang über das Login (rechts oben auf der Startseite) mit dem Usernamen (verifizierte Emailadresse) und dem dazugehörigen Passwort.

    Hinweise dazu finden Sie in unserem Merkblatt (pdf-Datei).
 
3. Schritt: Vertrag zwischen Verein und Übungsleiter bzw. Lehrkraft
  • Neben dem SAG-Vertrag muss ein Übungsleitervertrag zwischen Verein und Übungsleiter bzw. Lehrkraft abgeschlossen werden.
  • Vertragsinhalte sind insbesondere:
    - die Verpflichtung des volljährigen Übungsleiters bzw. der Lehrkraft zur Leitung der SAG und die damit einhergehende Verantwortung,
    - die Überwachung der Einhaltung der mit der Schule abgesprochenen Rahmenvorgaben für den SAG-Betrieb durch den Verein sowie
    - die alleinige Zuständigkeit der Vereine für die Vergütung des Übungsleiters bzw. der Lehrkraft (bei Lehrkräften ist eine Anrechnung auf das Stundendeputat nicht möglich).
  • Der Übungsleitervertrag verbleibt bei den Vertragspartnern (Verein und Übungsleiter bzw. Lehrkraft). Er muss nicht an die Schule, den Schulträger oder die Bayerische Landesstelle für den Schulsport gesandt werden.
  • Sind mehrere Übungsleiter bzw. Lehrkräfte an einer SAG beteiligt, so ist für jeden Einzelnen ein Vertrag abzuschließen.
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